- Kinderschutzbogen der Kinder- und Jugendhilfe MIO GmbH
- Dresdner Kinderschutzordner 2019, Kapitel 3 Materialien und Methoden, Formular: Ampelbogen zur Gefährdungseinschätzung Fromular 4e Ampelbogen 12-17 Jahre Stand Maerz 2019
Vor Beginn der eigentlichen Gefährdungseinschätzung haben wir uns Gedanken darüber gemacht, welche Informationen bereits im Vorfeld sinnvoll sein können und welche Angaben für die spätere Dokumentation hilfreich sind. Daher werden zunächst einige allgemeine Angaben abgefragt, die sowohl der Einordnung der Situation als auch der nachvollziehbaren Dokumentation dienen:
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Vorerfahrung mit dem Programm
Zunächst wird abgefragt, ob bereits Erfahrungen mit dem Programm bestehen. Wird „Ja“ ausgewählt, werden einige Auswahlfragen mit „Nein“ vorausgewählt, um die Bearbeitung zu erleichtern. Alle Angaben können weiterhin individuell angepasst werden. Bei Auswahl von „Nein“ wird auf das vorliegende Konzept verwiesen, um mögliche offene Fragen vor der Nutzung zu klären. -
E-Mail-Adresse
Die Angabe der E-Mail-Adresse dient der Möglichkeit, weitere Informationen zu erhalten. Umfragen zur Verbesserung, Neuerungen oder weitere interessante Infos. -
Tätigkeitsbereich
Anschließend wird der Bereich abgefragt, in dem die ausfüllende Person tätig ist. Hier stehen verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise ambulante Jugendhilfe oder stationäre Jugendhilfe. Sollte der eigene Tätigkeitsbereich nicht aufgeführt sein, besteht die Möglichkeit, „Sonstiges“ auszuwählen. -
Datenschutz- und Nutzungserklärung
Der Datenschutz- und Nutzungserklärung muss zugestimmt werden, da die Bearbeitung der Gefährdungseinschätzung andernfalls nicht möglich ist. Die Erklärung kann vor der Zustimmung jederzeit eingesehen und durchgelesen werden.
Beim Ausfüllen des KWG-Checks ist zwischen Pflichtfeldern und freiwilligen Angaben zu unterscheiden.
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Pflichtfelder
Einige Felder müssen ausgefüllt werden, bevor die Einschätzung weitergeführt werden kann. Wird versucht, zur nächsten Seite beziehungsweise zum nächsten Schritt weiterzugehen, obwohl noch Pflichtfelder nicht ausgefüllt wurden, springt das Programm automatisch zu dem ersten noch nicht ausgefüllten Pflichtfeld. Dieses wird rot markiert und mit dem Hinweis „Es muss etwas ausgefüllt werden.“ gekennzeichnet. Erst wenn die erforderliche Angabe gemacht wurde, kann mit der Einschätzung fortgefahren werden. Sind mehrere Pflichtfelder nicht ausgefüllt, werden diese nacheinander angezeigt. Pflichtfelder sind sowohl bei Dropdown-Feldern als auch bei freien Eingabefeldern entsprechend gekennzeichnet. Sobald eine erforderliche Angabe gemacht wurde, erscheint in dem jeweiligen Feld ein blauer Pfeil. -
Freiwillige Angaben und ergänzende Informationen
Freie Felder, in denen beispielsweise bei Bedarf Kommentare oder zusätzliche Informationen ergänzt werden können, sind nicht verpflichtend. Diese Felder sind ebenfalls durch einen blauen Pfeil im Feld gekennzeichnet. Eine Eingabe kann vorgenommen werden, wenn dies für die Einschätzung sinnvoll oder gewünscht ist. Das Feld muss jedoch nicht ausgefüllt werden, um mit der Einschätzung fortzufahren. -
Mehrfachauswahl
Bei einigen Feldern ist eine Mehrfachauswahl möglich. Diese Felder sind entsprechend gekennzeichnet. Nachdem eine Auswahl getroffen wurde, schließt sich das Auswahlfeld zunächst automatisch. Es kann jedoch jederzeit erneut geöffnet und angeklickt werden, um weitere Auswahlmöglichkeiten hinzuzufügen. So können mehrere zutreffende Angaben ausgewählt werden.
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Alter des Kindes/Jugendlichen
Die Angabe des Alters dient der Einteilung in die verschiedenen Altersstufen. Da sich Gefährdungsmomente und Anhaltspunkte in den unterschiedlichen Entwicklungsphasen unterschiedlich darstellen können, wurde für die jeweiligen Altersgruppen eine aus unserer Sicht passende Vorauswahl getroffen. -
Name des Kindes/Jugendlichen
Die Angabe des Namens dient insbesondere der Fallzuordnung, damit auch bei mehreren Einschätzungen nachvollziehbar bleibt, auf welche Familie beziehungsweise welches Kind/welchen Jugendlichen sich die Dokumentation bezieht. Für jede Altersgruppe kann individuell ausgewählt werden, ob der Name des Kindes/des Jugendlichen vollständig ausgeschrieben, lediglich mit Initialen angegeben oder durch eine Fallnummer beziehungsweise ein Kürzel ersetzt wird. So kann den jeweiligen Datenschutzanforderungen und den organisatorischen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Im pränatalen Kinderschutz kann, sofern der Name des Kindes noch nicht bekannt ist, ebenfalls eine Fallnummer beziehungsweise ein Kürzel zur eindeutigen Zuordnung der Dokumentation verwendet werden. -
Geschlecht
Das Geschlecht (männlich/weiblich/divers/unbekannt) wird für die eigene Dokumentation erfasst. -
Besucht das Kind/der Jugendliche eine Einrichtung?
Diese Angabe kann je nach vorliegenden Gefährdungsmomenten relevant sein. Beispielsweise kann bei Entwicklungsverzögerungen eine bestehende Anbindung an eine Kindertageseinrichtung von Bedeutung sein, um mögliche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen. -
Gibt es weitere Kinder im Haushalt?
Diese Information kann für die eigene Dokumentation relevant sein. Bestehen bei einem Kind oder Jugendlichen Anhaltspunkte oder Gefährdungsmomente, kann dies gegebenenfalls auch Auswirkungen auf weitere im Haushalt lebende Kinder oder Jugendliche haben. Zudem kann die Angabe hilfreich sein, wenn für mehrere Kinder innerhalb eines Haushalts nacheinander Gefährdungseinschätzungen durchgeführt werden. -
Gibt es bereits Hilfeleistungen im System?
Abschließend wird abgefragt, ob bereits Unterstützungssysteme vorhanden sind. Hier können beispielsweise bestehende Hilfen wie eine Familienhilfe für die eigene Dokumentation festgehalten werden.
Da sich nicht alle Gefährdungsmomente in den verschiedenen Altersgruppen gleichermaßen wiederfinden und aus unserer Sicht zudem eine differenzierte Gewichtung einzelner Gefährdungsmomente je nach Alter sinnvoll sein kann, erfolgte anschließend eine Einteilung in verschiedene Altersgruppen. Hierfür wurden die Altersgruppen 0–2 Jahre, 3–5 Jahre, 6–10 Jahre, 11–14 Jahre sowie 15–18 Jahre festgelegt.
Aus diesem Grund haben wir Gefährdungsmomente ausgearbeitet, die aus unserer Sicht auf eine Gefährdung des ungeborenen Lebens hindeuten können.
Artikel 2 Grundgesetz
- (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
- (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Folgende Attribute werden im Programm abgefragt:
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Wodurch haben Sie davon erfahren?
Hier stehen verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise selbst gesehen oder von Dritten erfahren. Es können mehrere Auswahlmöglichkeiten ausgewählt werden. -
Von wem haben Sie dies erfahren? In welcher Beziehung steht die Person zu dem Kind?
Diese Frage wird nur angezeigt, wenn bei der vorherigen Frage nicht selbst gesehen ausgewählt wurde. In diesem Fall kann eingetragen werden, von wem die Information stammt und in welcher Beziehung die Person zu dem Kind steht. -
Wann haben Sie die Information erhalten?
Der Zeitpunkt der Informationsweitergabe kann frei eingegeben werden. -
Bei Handlungen wird abgefragt, ob Symptome, die auf bestimmte Handlungen hinweisen könnten, beobachtet wurden.
Wird diese Frage mit Ja beantwortet, können die entsprechenden Symptome direkt ausgewählt werden. Bei Nein wird der Bearbeitungsprozess ohne weitere Auswahl fortgesetzt. -
Bei Handlungen bzw. Unterlassungen wird dann abgefragt, wer diese durchgeführt hat bzw. unterlassen hat.
Hierfür stehen verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise Eltern oder Nachbarn. -
Bei Handlungen in der Kategorie körperliche Gewalt wird zusätzlich noch abgefragt, ob ein Gegenstand verwendet wurde.
Wird diese Frage mit Ja oder Bin mir nicht sicher beantwortet, besteht anschließend die Möglichkeit, den verwendeten Gegenstand gegebenenfalls näher zu benennen. -
Wie häufig wurde die Handlung bereits durchgeführt?
Hier stehen verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise einmalig oder mehrmals. -
Beschreibung der Situation:
Abschließend besteht die Möglichkeit, in einem Feld die Situation noch einmal genauer zu beschreiben und Informationen hinzuzufügen, die gegebenenfalls für die eigene Dokumentation im weiteren Verlauf wichtig sein könnten.
Die Fragestellungen können sich je nach Altersgruppe und Oberkategorie (körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Selbstgefährdung, Vernachlässigung und pränataler Kinderschutz) unterscheiden. Hintergrund ist, dass aus unserer Sicht in den verschiedenen Kategorien und Altersgruppen teilweise weitere spezifische Fragestellungen sinnvoll waren und daher entsprechend ergänzt wurden. Die zuvor dargestellten Fragestellungen wurden beispielhaft anhand der Kategorie körperliche Gewalt sowie dem Bereich Handlungen bzw. Unterlassungen erläutert. Eine vollständige Darstellung aller Ober- und Unterkategorien würde den Rahmen dieser Beschreibung überschreiten.
Bei der Festlegung der Stufen wurden verschiedene Gesetzestexte berücksichtigt, unter anderem § 1666 Abs. 1 BGB:
„Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.“ (Bundesgerichtshof 2021)
Wichtig ist, dass die abschließende Bewertung beim Ausfüllen des Einschätzungsbogens in der App weiterhin bei der ausfüllenden Person liegt.
- Grün: Ich nehme den Anhaltspunkt nicht als gefährdend wahr. Die Bedürfnisse des Kindes sind erfüllt. Eine weitere Beobachtung im Verlauf bleibt wichtig. Es besteht aktuell aus meiner Sicht kein Anlass zur Sorge.
- Gelb: Ich nehme/nahm den Anhaltspunkt gelegentlich und/oder schwach wahr. Anhaltspunkte sind gegeben, jedoch ist hier nicht von einer höheren Wahrscheinlichkeit zu sprechen. Meine eigene Einschätzung nimmt die Situation als besorgniserregend wahr. Es besteht Unsicherheit, ob die Bedürfnisse angemessen befriedigt sind. Es besteht keine akute, sondern lediglich eine latente Kindeswohlgefährdung.
- Orange: Ich nehme/nahm den Anhaltspunkt vermehrt und/oder deutlich wahr. Eine akute Gefährdung ist nicht auszuschließen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird eine akute kindeswohlgefährdende Situation eintreten. Es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass eine Situation eintritt, die in den roten Bereich führt.
- Rot: Ich nehme den Anhaltspunkt (fast) immer in besonderem Maße wahr. Eine akute Gefährdung liegt aus meiner Sicht vor. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird eine erhebliche Schädigung des Kindes eintreten. Ein sofortiges Handeln ist erforderlich. Die Situation ist dringend änderungsbedürftig. Eine Abwendung der Gefahr ist im aktuellen Rahmen nicht (ausreichend) möglich.
(vgl. Laucht, Esser und Schmidt 2000, S. 56–69 sowie Stouthamer-Loeber et al. 2002, S. 111–123).
Bei dem vorliegenden Einschätzungsinstrument geht es nicht darum zu erfassen, „Was gibt es alles in der Familie?“. Vielmehr soll die einschätzende Person angeben, ob aus ihrer Sicht bestimmte Gegebenheiten im Kontext des Familiensystems einen Schutz- oder Risikofaktor darstellen.
„Risikofaktoren sind alle Merkmale, die die Wahrscheinlichkeit eines Problemverhaltens oder einer Fehlanpassung erhöhen und Kennzeichen eines erhöhten Risikos für Fehlentwicklungen sind“
(Beelmann, A. 2007).
Auf dieser Grundlage erfolgte zunächst eine Einteilung in folgende Oberkategorien, denen die Risikofaktoren zugeordnet werden können:
- Familiäre Faktoren
- Soziale Faktoren
- Gesundheitliche / biologische Faktoren
- Materielle Faktoren
- Psychische Faktoren
„Schutzfaktoren sind alle Faktoren, die die Wahrscheinlichkeit senken, auf ein risikoförderliches Merkmal mit Problemverhalten zu reagieren“.
(Beelmann und Raabe 2007, S. 52).
Aus dieser Definition ergaben sich folgende Oberkategorien, denen die Schutzfaktoren zugeordnet werden können:
- Familiäre Faktoren
- Soziale Faktoren
- Gesundheitliche / biologische Faktoren
- Materielle Faktoren
- Psychische Faktoren
Zunächst besteht die Möglichkeit, Schlussfolgerungen, weitere Ergänzungen oder eigene Notizen festzuhalten. Hier können alle Informationen ergänzt werden, die aus eigener Sicht für die Einschätzung des Falls relevant sind und für die zuvor noch keine passende Eingabemöglichkeit oder entsprechende Abfrage im Programm vorhanden war. Dazu können beispielsweise eigene Hypothesen, zusätzliche Informationen, Beobachtungen oder sonstige wichtige Hinweise gehören.
Diese Möglichkeit dient dazu, die eigene Einschätzung individuell zu vervollständigen und sicherzustellen, dass auch relevante Aspekte dokumentiert werden können, die durch die vorgegebenen Abfragen des Programms nicht oder nicht ausreichend erfasst wurden.
- Aktuell gewillt und in der Lage
- Aktuell gewillt, aber nicht in der Lage
- Aktuell nicht gewillt, aber in der Lage
- Aktuell weder gewillt noch in der Lage
Die zuvor ausgewählten Handlungen bzw. Unterlassungen, Symptome und Verhaltensauffälligkeiten werden automatisch in einem Drop-down-Feld angezeigt. Für jeden Gefährdungsmoment kann die jeweilige personensorgeberechtigte Person gesondert eingeschätzt und die Einschätzung durch Kommentare ergänzt werden.
Anschließend wird abgefragt, ob die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten über die Gefährdung informiert wurden. Dabei kann berücksichtigt werden, wenn eine Information zum Schutz des Kindes nicht erfolgen sollte oder die Gefährdung trotz Information nicht wahrgenommen werden kann oder will.
Darüber hinaus können weitere sinnvolle oder erforderliche Maßnahmen, beispielsweise ein Schutzplan oder die Unterstützung weiterer Institutionen, sowie bereits umgesetzte Maßnahmen oder eingeschaltete Institutionen dokumentiert werden.
Erst am Ende erfolgt die Gesamteinschätzung der Situation. Dabei werden alle zuvor erfassten Gefährdungsmomente, ergänzenden Informationen, Hypothesen, Einschätzungen der Personensorgeberechtigten sowie eingeleiteten oder empfohlenen Maßnahmen berücksichtigt. Auf dieser Grundlage kann eine abschließende, selbstbewertete Gesamteinschätzung vorgenommen werden.
Das erstellte Dokument ersetzt keine Fallberatung, beispielsweise durch eine InsoFa-Beratung, sondern dient als Unterstützung, Dokumentation und Grundlage für die weitere fachliche Auseinandersetzung. Es kann gespeichert und beispielsweise zur Vorbereitung von kollegialen Beratungen, InsoFa-Beratungen oder Meldungen an das Jugendamt genutzt werden.
Die ursprüngliche Absicht war, Zeit im Arbeitsalltag einzusparen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Gefährdungseinschätzungen im Kinderschutz eine sorgfältige Abwägung zwischen den Grundrechten der Eltern und den Grundrechten der Kinder erfordern. Diese Verantwortung setzt Zeit und vor allem fachliche Kompetenz voraus.
Im Entwicklungsprozess zeigte sich daher, dass ein einfacher und schneller Bogen nicht ausreicht. Der entstandene Bogen wurde umfangreicher, um alle relevanten Aspekte für eine fundierte Einschätzung im Kinderschutz berücksichtigen zu können. Dies stellt keinen Rückschritt dar, sondern einen Qualitätsgewinn. Kinderschutz ist komplex – und diese Komplexität kann nicht vollständig automatisiert werden.
- Strukturierte Erfassung: Alle relevanten Daten sind übersichtlich und nachvollziehbar dokumentiert. Es gibt keine blinden Flecken.
- Transparenz: Entscheidungen werden besser begründet und überprüfbar.
- Fehlerreduktion: Weniger Interpretationsspielraum bedeutet weniger Risiko für falsche Einschätzungen.
- Praxisnähe: Fachkräfte können sich auf die Kernfragen konzentrieren, statt sich durch mehrere komplexe Formulare zu arbeiten.
- Einfache logische Verknüpfungen sorgen für einen schnelleren Beantwortungsweg bei der Beantwortung von Fragen.
- Effizienz in der Nachbearbeitung: es werden gezielt Informationslücken deutlich. Nachbesserungen und Nachvollziehbarkeiten werden hergestellt.