Erste Ideen


  • Gefährdungseinschätzungen gehören in vielen Arbeitsbereichen zum Berufsalltag. Dabei ist jede Situation individuell: Während manche Einschätzungen schnell erfolgen können, benötigen andere mehr Zeit und eine sorgfältige Betrachtung der jeweiligen Fallkonstellation. Eine Gefährdungseinschätzung lässt sich daher nicht standardisieren, sondern erfordert immer eine fachliche Einordnung.
  • Aus diesem Grund entwickelte eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe dieses Programm. Ziel war es, eine benutzerfreundliche, zeitsparende und leicht verständliche Unterstützung zu schaffen, die den Prozess der Gefährdungseinschätzung strukturiert und erleichtert. Das Programm richtet sich bewusst an eine breite Zielgruppe – sowohl an erfahrene Fachkräfte als auch an Personen, die erstmals eine Gefährdungseinschätzung durchführen.
  • Am Ende des Bearbeitungsprozesses erhalten Sie eine Dokumentation der von Ihnen erfassten Gefährdungsmomente, die gespeichert und bei Bedarf ausgedruckt werden kann. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Selbsteinschätzung der individuellen Situation auf Grundlage Ihrer Angaben und nicht um eine automatisierte Gefährdungsbewertung. Das Programm dient als Unterstützung bei der Dokumentation der Gefährdungsmomente und ist keine fachliche Einschätzung. Sie dient als wesentliche fachliche Grundlage für eine Vorbereitung einer anschließenden Einschätzung. Die Einschätzung einer KWG benötigt Zeit. Es geht um Elternrechte, Kinderrechte und Stigmatisierungen.
  • Ablauf der Entwicklung


  • Für die Entwicklung des Programms wurden verschiedene Kinderschutzbögen herangezogen, um Gefährdungsmomente sowie Schutz- und Risikofaktoren zu sammeln. Darüber hinaus wurden der Aufbau und die Bewertungssysteme der einzelnen Bögen miteinander verglichen. Folgende Bögen wurden hierfür getestet und zur Sammlung der Inhalte herangezogen:
    Vor Beginn der eigentlichen Gefährdungseinschätzung haben wir uns Gedanken darüber gemacht, welche Informationen bereits im Vorfeld sinnvoll sein können und welche Angaben für die spätere Dokumentation hilfreich sind. Daher werden zunächst einige allgemeine Angaben abgefragt, die sowohl der Einordnung der Situation als auch der nachvollziehbaren Dokumentation dienen:
    • Vorerfahrung mit dem Programm

      Zunächst wird abgefragt, ob bereits Erfahrungen mit dem Programm bestehen. Wird „Ja“ ausgewählt, werden einige Auswahlfragen mit „Nein“ vorausgewählt, um die Bearbeitung zu erleichtern. Alle Angaben können weiterhin individuell angepasst werden. Bei Auswahl von „Nein“ wird auf das vorliegende Konzept verwiesen, um mögliche offene Fragen vor der Nutzung zu klären.
    • E-Mail-Adresse

      Die Angabe der E-Mail-Adresse dient der Möglichkeit, weitere Informationen zu erhalten. Umfragen zur Verbesserung, Neuerungen oder weitere interessante Infos.
    • Tätigkeitsbereich

      Anschließend wird der Bereich abgefragt, in dem die ausfüllende Person tätig ist. Hier stehen verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise ambulante Jugendhilfe oder stationäre Jugendhilfe. Sollte der eigene Tätigkeitsbereich nicht aufgeführt sein, besteht die Möglichkeit, „Sonstiges“ auszuwählen.
    • Datenschutz- und Nutzungserklärung

      Der Datenschutz- und Nutzungserklärung muss zugestimmt werden, da die Bearbeitung der Gefährdungseinschätzung andernfalls nicht möglich ist. Die Erklärung kann vor der Zustimmung jederzeit eingesehen und durchgelesen werden.
  • Allgemeine Informationen zum Ausfüllen des KWG-Checks


  • Nachdem die ersten Angaben zum Datenschutz, zum Tätigkeitsbereich und zur E-Mail-Adresse gemacht wurden, beginnt im nächsten Schritt die eigentliche Einschätzung. Bevor die einzelnen Inhalte des KWG-Checks erläutert werden, werden im Folgenden zunächst einige allgemeine Hinweise zum Ausfüllen und zur Bedienung gegeben. Diese Hinweise helfen dabei, die verschiedenen Eingabefelder, Pflichtangaben und Auswahlmöglichkeiten richtig zu verstehen und den KWG-Check vollständig und korrekt zu bearbeiten.

    Beim Ausfüllen des KWG-Checks ist zwischen Pflichtfeldern und freiwilligen Angaben zu unterscheiden.
    • Pflichtfelder

      Einige Felder müssen ausgefüllt werden, bevor die Einschätzung weitergeführt werden kann. Wird versucht, zur nächsten Seite beziehungsweise zum nächsten Schritt weiterzugehen, obwohl noch Pflichtfelder nicht ausgefüllt wurden, springt das Programm automatisch zu dem ersten noch nicht ausgefüllten Pflichtfeld. Dieses wird rot markiert und mit dem Hinweis „Es muss etwas ausgefüllt werden.“ gekennzeichnet. Erst wenn die erforderliche Angabe gemacht wurde, kann mit der Einschätzung fortgefahren werden. Sind mehrere Pflichtfelder nicht ausgefüllt, werden diese nacheinander angezeigt. Pflichtfelder sind sowohl bei Dropdown-Feldern als auch bei freien Eingabefeldern entsprechend gekennzeichnet. Sobald eine erforderliche Angabe gemacht wurde, erscheint in dem jeweiligen Feld ein blauer Pfeil.
    • Freiwillige Angaben und ergänzende Informationen

      Freie Felder, in denen beispielsweise bei Bedarf Kommentare oder zusätzliche Informationen ergänzt werden können, sind nicht verpflichtend. Diese Felder sind ebenfalls durch einen blauen Pfeil im Feld gekennzeichnet. Eine Eingabe kann vorgenommen werden, wenn dies für die Einschätzung sinnvoll oder gewünscht ist. Das Feld muss jedoch nicht ausgefüllt werden, um mit der Einschätzung fortzufahren.
    • Mehrfachauswahl

      Bei einigen Feldern ist eine Mehrfachauswahl möglich. Diese Felder sind entsprechend gekennzeichnet. Nachdem eine Auswahl getroffen wurde, schließt sich das Auswahlfeld zunächst automatisch. Es kann jedoch jederzeit erneut geöffnet und angeklickt werden, um weitere Auswahlmöglichkeiten hinzuzufügen. So können mehrere zutreffende Angaben ausgewählt werden.
  • Informationen zum Fall und zur Einschätzung


  • Im Folgenden beginnt die eigentliche Erfassung der fallbezogenen Informationen und die Durchführung der Einschätzung. Die einzelnen Angaben und Einschätzungsbereiche werden nachfolgend Schritt für Schritt erläutert und durch Hinweise zur jeweiligen Eingabe und Auswahl ergänzt.
    • Alter des Kindes/Jugendlichen

      Die Angabe des Alters dient der Einteilung in die verschiedenen Altersstufen. Da sich Gefährdungsmomente und Anhaltspunkte in den unterschiedlichen Entwicklungsphasen unterschiedlich darstellen können, wurde für die jeweiligen Altersgruppen eine aus unserer Sicht passende Vorauswahl getroffen.
    • Name des Kindes/Jugendlichen

      Die Angabe des Namens dient insbesondere der Fallzuordnung, damit auch bei mehreren Einschätzungen nachvollziehbar bleibt, auf welche Familie beziehungsweise welches Kind/welchen Jugendlichen sich die Dokumentation bezieht. Für jede Altersgruppe kann individuell ausgewählt werden, ob der Name des Kindes/des Jugendlichen vollständig ausgeschrieben, lediglich mit Initialen angegeben oder durch eine Fallnummer beziehungsweise ein Kürzel ersetzt wird. So kann den jeweiligen Datenschutzanforderungen und den organisatorischen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Im pränatalen Kinderschutz kann, sofern der Name des Kindes noch nicht bekannt ist, ebenfalls eine Fallnummer beziehungsweise ein Kürzel zur eindeutigen Zuordnung der Dokumentation verwendet werden.
    • Geschlecht

      Das Geschlecht (männlich/weiblich/divers/unbekannt) wird für die eigene Dokumentation erfasst.
    • Besucht das Kind/der Jugendliche eine Einrichtung?

      Diese Angabe kann je nach vorliegenden Gefährdungsmomenten relevant sein. Beispielsweise kann bei Entwicklungsverzögerungen eine bestehende Anbindung an eine Kindertageseinrichtung von Bedeutung sein, um mögliche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen.
    • Gibt es weitere Kinder im Haushalt?

      Diese Information kann für die eigene Dokumentation relevant sein. Bestehen bei einem Kind oder Jugendlichen Anhaltspunkte oder Gefährdungsmomente, kann dies gegebenenfalls auch Auswirkungen auf weitere im Haushalt lebende Kinder oder Jugendliche haben. Zudem kann die Angabe hilfreich sein, wenn für mehrere Kinder innerhalb eines Haushalts nacheinander Gefährdungseinschätzungen durchgeführt werden.
    • Gibt es bereits Hilfeleistungen im System?

      Abschließend wird abgefragt, ob bereits Unterstützungssysteme vorhanden sind. Hier können beispielsweise bestehende Hilfen wie eine Familienhilfe für die eigene Dokumentation festgehalten werden.
  • Nachdem die aus unserer Sicht relevanten Gefährdungsmomente und Anhaltspunkte gesammelt worden waren, wurden diese den Kategorien körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Selbstgefährdung und Vernachlässigung zugeordnet.

    Da sich nicht alle Gefährdungsmomente in den verschiedenen Altersgruppen gleichermaßen wiederfinden und aus unserer Sicht zudem eine differenzierte Gewichtung einzelner Gefährdungsmomente je nach Alter sinnvoll sein kann, erfolgte anschließend eine Einteilung in verschiedene Altersgruppen. Hierfür wurden die Altersgruppen 0–2 Jahre, 3–5 Jahre, 6–10 Jahre, 11–14 Jahre sowie 15–18 Jahre festgelegt.
  • Im weiteren Entwicklungsprozess wurde deutlich, dass auch das Thema Kindeswohlgefährdung während der Schwangerschaft berücksichtigt werden sollte. Im Rahmen der Recherche zeigte sich, dass der pränatale Kinderschutz, also der Schutz des ungeborenen Lebens, bislang rechtlich nicht eindeutig geregelt ist. Zwar sind entsprechende Kinderschutzaspekte sowohl in der Rechtsprechung als auch im fachlichen Diskurs bereits verankert, in der praktischen Umsetzung finden sie jedoch noch keine flächendeckende Anwendung. Hierfür fehlt bislang eine rechtlich verbindliche Umsetzungsnorm, was die Einführung entsprechender Maßnahmen zusätzlich erschwert.

    Aus diesem Grund haben wir Gefährdungsmomente ausgearbeitet, die aus unserer Sicht auf eine Gefährdung des ungeborenen Lebens hindeuten können.
  • Eine wichtige Grundlage für die Auswahl der Gefährdungsmomente in den unterschiedlichen Altersgruppen bildete unter anderem Artikel 2 des Grundgesetzes (Absatz 1 und 2):

    Artikel 2 Grundgesetz
    • (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    • (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
  • Nachdem die Gefährdungsmomente den Oberkategorien zugeordnet worden waren, erfolgte eine weitere Unterteilung in Symptome sowie Verhaltensauffälligkeiten und Handlungen bzw. Unterlassungen. Diese können einzeln ausgewählt werden. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die ausgewählten Gefährdungsmomente anhand verschiedener Attribute näher zu beschreiben und zu dokumentieren.

    Folgende Attribute werden im Programm abgefragt:
    • Wodurch haben Sie davon erfahren?

      Hier stehen verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise selbst gesehen oder von Dritten erfahren. Es können mehrere Auswahlmöglichkeiten ausgewählt werden.
    • Von wem haben Sie dies erfahren? In welcher Beziehung steht die Person zu dem Kind?

      Diese Frage wird nur angezeigt, wenn bei der vorherigen Frage nicht selbst gesehen ausgewählt wurde. In diesem Fall kann eingetragen werden, von wem die Information stammt und in welcher Beziehung die Person zu dem Kind steht.
    • Wann haben Sie die Information erhalten?

      Der Zeitpunkt der Informationsweitergabe kann frei eingegeben werden.
    • Bei Handlungen wird abgefragt, ob Symptome, die auf bestimmte Handlungen hinweisen könnten, beobachtet wurden.

      Wird diese Frage mit Ja beantwortet, können die entsprechenden Symptome direkt ausgewählt werden. Bei Nein wird der Bearbeitungsprozess ohne weitere Auswahl fortgesetzt.
    • Bei Handlungen bzw. Unterlassungen wird dann abgefragt, wer diese durchgeführt hat bzw. unterlassen hat.

      Hierfür stehen verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise Eltern oder Nachbarn.
    • Bei Handlungen in der Kategorie körperliche Gewalt wird zusätzlich noch abgefragt, ob ein Gegenstand verwendet wurde.

      Wird diese Frage mit Ja oder Bin mir nicht sicher beantwortet, besteht anschließend die Möglichkeit, den verwendeten Gegenstand gegebenenfalls näher zu benennen.
    • Wie häufig wurde die Handlung bereits durchgeführt?

      Hier stehen verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise einmalig oder mehrmals.
    • Beschreibung der Situation:

      Abschließend besteht die Möglichkeit, in einem Feld die Situation noch einmal genauer zu beschreiben und Informationen hinzuzufügen, die gegebenenfalls für die eigene Dokumentation im weiteren Verlauf wichtig sein könnten.
  • Am Ende der Auswahlmöglichkeiten bei Handlungen bzw. Unterlassungen, Symptomen und Verhaltensauffälligkeiten steht die Kategorie „Sonstige“ zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit, Gefährdungsmomente einzutragen, die im Programm nicht bereits als eigene Auswahlmöglichkeit aufgeführt sind.

    Die Fragestellungen können sich je nach Altersgruppe und Oberkategorie (körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Selbstgefährdung, Vernachlässigung und pränataler Kinderschutz) unterscheiden. Hintergrund ist, dass aus unserer Sicht in den verschiedenen Kategorien und Altersgruppen teilweise weitere spezifische Fragestellungen sinnvoll waren und daher entsprechend ergänzt wurden. Die zuvor dargestellten Fragestellungen wurden beispielhaft anhand der Kategorie körperliche Gewalt sowie dem Bereich Handlungen bzw. Unterlassungen erläutert. Eine vollständige Darstellung aller Ober- und Unterkategorien würde den Rahmen dieser Beschreibung überschreiten.
  • Um die erfassten Gefährdungsmomente bzw. Anhaltspunkte abschließend einschätzen zu können, wurde ein Ampelsystem entwickelt. Um eine Tendenz zur Mitte bei der Bewertung zu vermeiden, wurde bewusst eine Ampel mit vier Farben gewählt. Die Farben grün, gelb, orange und rot wurden jeweils einer von uns definierten Stufe der Kindeswohlgefährdung zugeordnet.

    Bei der Festlegung der Stufen wurden verschiedene Gesetzestexte berücksichtigt, unter anderem § 1666 Abs. 1 BGB:

    „Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.“ (Bundesgerichtshof 2021)

    Wichtig ist, dass die abschließende Bewertung beim Ausfüllen des Einschätzungsbogens in der App weiterhin bei der ausfüllenden Person liegt.
  • Im Anschluss wurden die einzelnen Farben des Ampelsystems durch uns näher definiert, um der einschätzenden Person eine klare Orientierung über die Bedeutung der jeweiligen Farbe zu geben.
    • Grün: Ich nehme den Anhaltspunkt nicht als gefährdend wahr. Die Bedürfnisse des Kindes sind erfüllt. Eine weitere Beobachtung im Verlauf bleibt wichtig. Es besteht aktuell aus meiner Sicht kein Anlass zur Sorge.
    • Gelb: Ich nehme/nahm den Anhaltspunkt gelegentlich und/oder schwach wahr. Anhaltspunkte sind gegeben, jedoch ist hier nicht von einer höheren Wahrscheinlichkeit zu sprechen. Meine eigene Einschätzung nimmt die Situation als besorgniserregend wahr. Es besteht Unsicherheit, ob die Bedürfnisse angemessen befriedigt sind. Es besteht keine akute, sondern lediglich eine latente Kindeswohlgefährdung.
    • Orange: Ich nehme/nahm den Anhaltspunkt vermehrt und/oder deutlich wahr. Eine akute Gefährdung ist nicht auszuschließen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird eine akute kindeswohlgefährdende Situation eintreten. Es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass eine Situation eintritt, die in den roten Bereich führt.
    • Rot: Ich nehme den Anhaltspunkt (fast) immer in besonderem Maße wahr. Eine akute Gefährdung liegt aus meiner Sicht vor. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird eine erhebliche Schädigung des Kindes eintreten. Ein sofortiges Handeln ist erforderlich. Die Situation ist dringend änderungsbedürftig. Eine Abwendung der Gefahr ist im aktuellen Rahmen nicht (ausreichend) möglich.
  • Risiko- und Schutzfaktoren


  • „Der Einfluss von Risiko- und Schutzfaktoren ist abhängig vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes. Risikofaktoren können sich insbesondere dann stärker auswirken, wenn nur wenige schützende Faktoren vorhanden sind“
    (vgl. Laucht, Esser und Schmidt 2000, S. 56–69 sowie Stouthamer-Loeber et al. 2002, S. 111–123).

    Bei dem vorliegenden Einschätzungsinstrument geht es nicht darum zu erfassen, „Was gibt es alles in der Familie?“. Vielmehr soll die einschätzende Person angeben, ob aus ihrer Sicht bestimmte Gegebenheiten im Kontext des Familiensystems einen Schutz- oder Risikofaktor darstellen.
  • Risikofaktoren

    Analog zu den Schutzfaktoren wurde auch für die Risikofaktoren zunächst eine Definition zugrunde gelegt:

    „Risikofaktoren sind alle Merkmale, die die Wahrscheinlichkeit eines Problemverhaltens oder einer Fehlanpassung erhöhen und Kennzeichen eines erhöhten Risikos für Fehlentwicklungen sind“
    (Beelmann, A. 2007).

    Auf dieser Grundlage erfolgte zunächst eine Einteilung in folgende Oberkategorien, denen die Risikofaktoren zugeordnet werden können:
    • Familiäre Faktoren
    • Soziale Faktoren
    • Gesundheitliche / biologische Faktoren
    • Materielle Faktoren
    • Psychische Faktoren
  • Schutzfaktoren

    Für ein besseres Verständnis, was im Einschätzungsbogen unter einem Schutzfaktor verstanden wird, folgt zunächst die Definition, auf die wir uns beziehen:

    „Schutzfaktoren sind alle Faktoren, die die Wahrscheinlichkeit senken, auf ein risikoförderliches Merkmal mit Problemverhalten zu reagieren“.
    (Beelmann und Raabe 2007, S. 52).

    Aus dieser Definition ergaben sich folgende Oberkategorien, denen die Schutzfaktoren zugeordnet werden können:
    • Familiäre Faktoren
    • Soziale Faktoren
    • Gesundheitliche / biologische Faktoren
    • Materielle Faktoren
    • Psychische Faktoren
  • Schlussfolgerung bzw. die Möglichkeit weitere Ergänzungen vorzunehmen


  • Nach der Einschätzung der Gefährdungsmomente können weitere Schlussfolgerungen, Hypothesen, zusätzliche Informationen oder sonstige relevante Aspekte ergänzt werden. Diese dienen als Orientierung für die abschließende Einschätzung. Es kann individuell ausgewählt werden, welche der angebotenen Möglichkeiten für den jeweiligen Fall zutreffen und in die eigene Dokumentation übernommen werden sollen.

    Zunächst besteht die Möglichkeit, Schlussfolgerungen, weitere Ergänzungen oder eigene Notizen festzuhalten. Hier können alle Informationen ergänzt werden, die aus eigener Sicht für die Einschätzung des Falls relevant sind und für die zuvor noch keine passende Eingabemöglichkeit oder entsprechende Abfrage im Programm vorhanden war. Dazu können beispielsweise eigene Hypothesen, zusätzliche Informationen, Beobachtungen oder sonstige wichtige Hinweise gehören.

    Diese Möglichkeit dient dazu, die eigene Einschätzung individuell zu vervollständigen und sicherzustellen, dass auch relevante Aspekte dokumentiert werden können, die durch die vorgegebenen Abfragen des Programms nicht oder nicht ausreichend erfasst wurden.
  • Für jede personensorgeberechtigte Person kann anschließend separat eingeschätzt werden, ob sie aktuell gewillt und in der Lage ist, die jeweilige Gefährdung abzuwenden:
    • Aktuell gewillt und in der Lage
    • Aktuell gewillt, aber nicht in der Lage
    • Aktuell nicht gewillt, aber in der Lage
    • Aktuell weder gewillt noch in der Lage
  • Die separate Einschätzung berücksichtigt, dass sich Bereitschaft und Fähigkeit zur Gefährdungsabwendung je nach Person und Gefährdungsmoment unterscheiden können. So können Eltern beispielsweise bei sexualisierter Gewalt durch einen Nachbarn gewillt und in der Lage sein, die Gefährdung abzuwenden, während ein Elternteil bei selbst ausgeübter körperlicher Gewalt möglicherweise nicht in der Lage ist, diese eigenständig abzuwenden.

    Die zuvor ausgewählten Handlungen bzw. Unterlassungen, Symptome und Verhaltensauffälligkeiten werden automatisch in einem Drop-down-Feld angezeigt. Für jeden Gefährdungsmoment kann die jeweilige personensorgeberechtigte Person gesondert eingeschätzt und die Einschätzung durch Kommentare ergänzt werden.

    Anschließend wird abgefragt, ob die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten über die Gefährdung informiert wurden. Dabei kann berücksichtigt werden, wenn eine Information zum Schutz des Kindes nicht erfolgen sollte oder die Gefährdung trotz Information nicht wahrgenommen werden kann oder will.

    Darüber hinaus können weitere sinnvolle oder erforderliche Maßnahmen, beispielsweise ein Schutzplan oder die Unterstützung weiterer Institutionen, sowie bereits umgesetzte Maßnahmen oder eingeschaltete Institutionen dokumentiert werden.

    Erst am Ende erfolgt die Gesamteinschätzung der Situation. Dabei werden alle zuvor erfassten Gefährdungsmomente, ergänzenden Informationen, Hypothesen, Einschätzungen der Personensorgeberechtigten sowie eingeleiteten oder empfohlenen Maßnahmen berücksichtigt. Auf dieser Grundlage kann eine abschließende, selbstbewertete Gesamteinschätzung vorgenommen werden.
  • PDF Datei


  • Am Ende des Einschätzungsprozesses wird automatisch ein Dokument erstellt, das alle zuvor selbst eingetragenen Informationen enthält. Die Angaben werden chronologisch aufgeführt und dienen der eigenen Dokumentation sowie der Selbsteinschätzung der vorliegenden Situation.

    Das erstellte Dokument ersetzt keine Fallberatung, beispielsweise durch eine InsoFa-Beratung, sondern dient als Unterstützung, Dokumentation und Grundlage für die weitere fachliche Auseinandersetzung. Es kann gespeichert und beispielsweise zur Vorbereitung von kollegialen Beratungen, InsoFa-Beratungen oder Meldungen an das Jugendamt genutzt werden.
  • Abschließende Zusammenfassung


  • Zu Beginn der Planung und Umsetzung stand die Idee, eine digitale Lösung zu entwickeln, die eine schnelle Bewertung und automatische Auswertung von Gefährdungslagen ermöglicht. Dieses Ziel konnte im weiteren Entwicklungsprozess jedoch nur teilweise umgesetzt werden.

    Die ursprüngliche Absicht war, Zeit im Arbeitsalltag einzusparen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Gefährdungseinschätzungen im Kinderschutz eine sorgfältige Abwägung zwischen den Grundrechten der Eltern und den Grundrechten der Kinder erfordern. Diese Verantwortung setzt Zeit und vor allem fachliche Kompetenz voraus.

    Im Entwicklungsprozess zeigte sich daher, dass ein einfacher und schneller Bogen nicht ausreicht. Der entstandene Bogen wurde umfangreicher, um alle relevanten Aspekte für eine fundierte Einschätzung im Kinderschutz berücksichtigen zu können. Dies stellt keinen Rückschritt dar, sondern einen Qualitätsgewinn. Kinderschutz ist komplex – und diese Komplexität kann nicht vollständig automatisiert werden.
  • Gleichzeitig bietet die Digitalisierung verschiedene Vorteile:
    • Strukturierte Erfassung: Alle relevanten Daten sind übersichtlich und nachvollziehbar dokumentiert. Es gibt keine blinden Flecken.
    • Transparenz: Entscheidungen werden besser begründet und überprüfbar.
    • Fehlerreduktion: Weniger Interpretationsspielraum bedeutet weniger Risiko für falsche Einschätzungen.
    • Praxisnähe: Fachkräfte können sich auf die Kernfragen konzentrieren, statt sich durch mehrere komplexe Formulare zu arbeiten.
    • Einfache logische Verknüpfungen sorgen für einen schnelleren Beantwortungsweg bei der Beantwortung von Fragen.
    • Effizienz in der Nachbearbeitung: es werden gezielt Informationslücken deutlich. Nachbesserungen und Nachvollziehbarkeiten werden hergestellt.